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Update! Coronavirus - Soforthilfe für Unternehmen

06.04.2020

Hier gibt es schnelle Unterstützung

 

 

6.04.2020 - Update für Existenzgründer und Startups:

Startups, die seit mehr als drei aber weniger als fünf Jahren am Markt tätig sind, waren bislang meist vom Soforthilfe-Programm des Freistaats Bayern ausgeschlossen.
 
Um diesen nicht beabsichtigten Ausschluss zu beseitigen, wurde die Richtlinie nochmals angepasst und die Bedingungen für Startups verbessert. Ihr findet sie auf der Informationsseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter dem Reiter Spezielle Informationen für Existenzgründer und Startups: 
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

 
Zudem möchten wir Euch darüber informieren, dass Gründungsteams, die aktuell ein EXIST-Gründerstipendium oder den EXIST-Forschungstransfer (Phase I) erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, mit einem formlosen Antrag der Hochschule die Laufzeit ausgaben-neutral um drei Monate verlängern lassen können.

Corona-Hilfskredite mit 100% Staatshaftung:
Zwischenzeitlich hat die Europäische Union für in Not geratene Firmen Corona-Hilfskredite mit 100% Staatshaftung akzeptiert. Die Bundesregierung plant ein weiteres Kreditprogramm hierzu (Wahrscheinlich 500.000,- € pro Unternehmen, 1 Jahr tilgungsfrei, auf 4 Jahre zurückzuzahlen). 
 
Informationen dazu auf der FAZ-Webseite.

 

Seit dem 18.03.2020 können Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern), die durch die wirtschaftlichen Ausmaße des Corona-Virus betroffen sind, finanzielle Soforthilfen beantragen.

 

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

Das entsprechende Antragsformular sowie alle Informationen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sind hier zu finden:
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

 

Amt für Wirtschaft und Wissenschaft der Stadt Regensburg:

Außerdem hat das Amt für Wirtschaft und Wissenschaft der Stadt Regensburg für Unternehmen Auskünfte gebündelt und die relevanten Notfall-Ansprechpartner für Unternehmen zusammengestellt. Diese Informationen werden strikt an die aktuelle Lage angepasst. Der Link zur städtischen Webseite:
https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/informationen-fuer-unternehmen

 

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim hat eine Hotline für Fragen rund um die Corona-Soforthilfemaßnahmen eingerichtet. Unternehmen und Gründer können sich direkt dorthin wenden: 0941 5694 111.

Außerdem stellt die IHK auf ihrer WEBSEITE alle Informationen zum Schutzschirm der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung.

Zudem müssen Firmen, die nur aufgrund der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, bis Ende September keinen Insolvenzantrag stellen, wie das Justizministerium in Berlin mitteilte. Weitere Infos dazu hier.

 

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite an. Beantragen können Unternehmen diese bei den Banken und Sparkassen. Für kleine und mittlere Unternehmen liegen die Zinsen je nach Kreditlaufzeit zwischen 1,00 bis 1,46 Prozent, für größere Unternehmen zwischen 2,00 bis 2,12 Prozent. Die KfW hat eine Hotline für gewerbliche Kredite eingerichtet: 0800 539 9001.

Zudem können für wirtschaftlich gesunde Unternehmen Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden.

 

Kurzarbeitergeld

Da die Hürden zur Beantragung von Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) deutlich gesenkt wurden, kann die Unterstützung schon bei einem Ausfall von 10 Prozent der Belegschaft beantragt werden. Schickt ein Arbeitgeber MitarbeiterInnen in Kurzarbeit, übernimmt die 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei ArbeitnehmerInnen mit Kind sind es 67 Prozent. Zudem wurde die Auszahlung von 12 auf 24 Monate verlängert und sie kann rückwirkend zum 1. März 2020 gewährt werden. Das Kurzarbeitergeld kann online bei der BA beantragt werden.

 

Förderung von Homeoffice-Plätzen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.

LfA-Schnellkredite

Kleinere Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können den LfA-Schnellkredit mit 100 Prozent Haftungsfreistellung durch den Freistaat Bayern beantragen. Gefördert wird grundsätzlich der gesamte Liquiditätsbedarf des Unternehmens bis 31. Dezember 2020, wie laufende Betriebskosten oder Gehälter. Mit dem Schnellkredit der LfA-Förderbank unterstützt die Staatsregierung kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern, Einzelunternehmer sowie Freiberufler, die während der Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

 

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