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Überbrückungshilfe III für Startups und Existenzgründer erweitert

06/24/2021

Neuerungen: Antragsberechtigung wird erweitert.

Wichtige Info für Gründerinnen und Gründer: Die Überbrückungshilfe III wurde erweitert. Jetzt können Gründer und Start-ups Zuschussanträge stellen, wenn sie vor dem 30.10.2020 gegründet haben und in dieser Zeit gravierende coronabedingte Umsatzeinbußen erleiden mussten. 

Was ist neu? Erweiterungen auf einem Blick:

  • Höhere Zuschüsse:

    • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die seit November 2020 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.
    • Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erstattung von 100 Prozent der Fixkosten
  • Erweiterung der Antragsberechtigung: kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, sind jetzt antragsberechtigt.
  • Alternative Vergleichszeiträume: Antragstellern wird in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume im Jahr 2019 zur Ermittlung des Umsatzrückgangs zu wählen.

Mehr Infos gibt es HIER.

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